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KGAL immoSUBSTANZ dank konsequenter ESG-Ausrichtung nun Artikel-8-Plus-Fonds

Der offene Publikums-Immobilienfonds KGAL immoSUBSTANZ ist seit dem 28.09.2022 als Artikel-8-Plus-Fonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert. Damit verbunden ist die Genehmigung, das Produkt an Privatanleger mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der im August 2022 angepassten MiFID-II-Regeln zu vertreiben. Der neue Status ist Ausdruck der großen Bedeutung, die KGAL dem Thema ESG bei Immobilien-Investments und im Fondsmanagement beimisst.

Eine Einordnung in die neue Kategorie der Artikel-8-Plus-Fonds bedeutet konkret, dass ein fixer Anteil des Fondsportfolios die Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation / SFDR) an nachhaltige Investitionen erfüllt. Dieser Anteil des Portfolios des KGAL immoSUBSTANZ erreicht die besonders strengen Kriterien an "Impact"-Produkte. Der Fonds leistet einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des europäischen Gebäudesektors und damit zum Klimaschutz. Er orientiert sich dabei an den Dekarbonisierungspfaden des anerkannten CRREM-Tools (Carbon Risk Real Estate Monitor). Des Weiteren werden nachteilige Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte, so genannte "Principal Adverse Impacts" (PAI), unter anderem durch den Ausschluss von Aktivitäten mit fossilen Brennstoffen berücksichtigt. Zudem werden Governance-Standards durch klar definierte Ausschlusskriterien eingehalten. Auf diese Art und Weise ist der KGAL immoSUBSTANZ in der Lage, die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen von Privatanlegern zu adressieren.

„Der neue Status als Artikel-8-Plus-Fonds ist eine erfreuliche Bestätigung der engagierten und langfristigen Arbeit unseres gesamten Teams, die Nachhaltigkeits-Performance des KGAL immoSUBSTANZ lückenlos zu dokumentieren und ständig weiter zu optimieren“, erläutert Matthias Weber, Head of Sales Retail Business bei KGAL. „Wir wollen unser Angebot an nachhaltigen Fondsprodukten weiter ausbauen, um der steigenden Anlegernachfrage gerecht zu werden.“

Bitte geben Sie bei Verwendung der Bilder KGAL GmbH & Co. KG an.