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Investorenstatus

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Are you a Qualified Purchaser under the Investment Company Act of 1940?

You are a Qualified Purchaser if you qualify as one of the following:

You are a partnership, a corporation, a limited liability company or another entity (other than trusts) and

  1. this partnership, corporation, limited liability company or other entity owns at least $5 million in Investments and is owned directly or indirectly by two or more natural persons who are related as siblings or spouses (including former spouses), or direct descendants by birth or adoption, spouses of such persons, the estates of such persons, or foundations, charitable organizations, or trusts established by or for the benefit of such persons; or
  2. you acting for your own account or the accounts of other “qualified purchasers” and own and invest in the aggregate at least $25 million in Investments; or
  3. your beneficial owners are “Qualified Purchasers”; or
  4. you are a qualified institutional buyer, meeting the requirements of Rule 2a51-1(g) promulgated under the Investment Company Act of 1940, who has at least $25 million in discretionary Investments

You are a trust and

  1. the trust owns at least $5 million in Investments and the trust is owned directly or indirectly by two or more natural persons who are related as siblings or spouses (including former spouses), or direct descendants by birth or adoption, spouses of such persons, the estates of such persons, or foundations, charitable organizations, or trusts established by or for the benefit of such persons; or
  2. trust was not formed for the purpose of acquiring the limited partnership interests of any fund mentioned on this website and the trustee or other person authorized to make decisions with respect to the trust, and each settlor or other person who has contributed assets to the trust, is a person described in a. or b. (i) above or in b. (iii) or c. below; or
  3. you are acting for your own account or the accounts of other “Qualified Purchasers” and own and invest in the aggregate at least $25 million in Investments.

You are a natural person and

  1. you act for your own account and own at least $5 million in Investments (including joint Investments with your spouse) or
  2. you act for your own account or for the accounts of other “Qualified Purchasers” and own and invest in the aggregate at least $25 million in Investments.

KGAL und Lafarge schließen 15-jährige Stromlieferverträge für zwei Windparks in Polen

Die KGAL Investment Management hat für die Onshore-Windparks Krasin und Rywald aus dem Erneuerbare-Energien-Fonds KGAL ESPF 4 langlaufende Stromlieferverträge (PPA) mit Lafarge Cement Polska geschlossen. Die beiden Windparks werden künftig zusammen etwa 230 Gigawattstunden grünen Strom pro Jahr an den Baustoffproduzenten liefern. Bei den Vertragsverhandlungen wurde die KGAL von PwC und der Anwaltskanzlei DWF Poland Jamka beraten.

Seit November 2019 ist die KGAL – als einer der ersten europäischen Assetmanager – auf dem polnischen Renewables-Markt aktiv. Das frühe Engagement zahlt sich aus: Nachdem die KGAL bereits Solar- und Windportfolios mit mehr als 110 Megawatt Gesamtleistung entwickelt und in Betrieb genommen hatte, folgen jetzt Netzanschluss und PPA für zwei weitere polnische Assets. Der 35-Megawatt Windpark Krasin – von der KGAL ESPF 4 im Mai 2020 als Projektentwicklung erworben – produziert seit Ende vergangenen Jahres grünen Strom. Rywald mit 27 MW Leistung kam im Frühjahr 2021 ebenfalls während der Projektentwicklungsphase ins Portfolio. Zurzeit befinden sich seine Anlagen im Testbetrieb, ab Oktober sollen sie regulär Strom ins Netz einspeisen.

Die Ausschreibung der PPAs für die beiden Windparks hat großes Interesse gewerblicher Stromabnehmer geweckt, es gab mehr als zehn Bewerber. „Für Unternehmen bedeuten PPAs Planungssicherheit bei der erneuerbaren Energieversorgung in einem äußerst volatilen Marktumfeld. Die KGAL wiederum kann mit PPAs attraktive Strompreise für einen langen Zeitraum fixieren und somit verlässliche Erträge erzielen“, erklärt Michael Ebner, Geschäftsführer der KGAL Investment Management. „Wir haben uns für Lafarge als Partner entschieden, weil das Unternehmen eine überdurchschnittliche Vertragslaufzeit von 15 Jahren angeboten hat und noch dazu die gesamte Stromproduktion beider Windparks abnimmt. Zudem unterstützen wir es ausdrücklich, dass gerade Lafarge mit seiner sehr energieintensiven Zementproduktion eine klimaneutrale Stromversorgung anstrebt.“

Lafarge Cement Polska ist Teil der Holcim-Gruppe, einem weltweit führenden Baustoffproduzenten. Mit dem jetzt vereinbarten PPA kann das polnische Unternehmen bereits 50 Prozent seines Strombedarfs mit erneuerbaren Energien decken. "Direkte Stromlieferverträge mit den Erzeugern unterstützen die Entwicklung erneuerbarer Energien in Polen, da sie die Rentabilität von Solar- und Windparks erhöhen und zu Investitionen ermutigen. Dies hat einen großen Einfluss auf den Energiemix und beschleunigt die Dekarbonisierung der polnischen Wirtschaft", kommentiert Dawid Robak, CFO von Lafarge Polen.

Investmentstrategie mit hervorragenden Ergebnissen

Mit den Projekten Krasin und Rywald zeigt die KGAL ein weiteres Mal, dass die Core-Plus-Strategie des KGAL ESPF 4 aufgeht. Der Fonds investiert meist zu Beginn des Lebenszyklus von Wind- und Solarparks, um in den nachfolgenden Projektphasen an der Wertschöpfung zu partizipieren. Mit diesem Konzept hat der 2017 aufgelegte Fonds bislang die Renditeerwartungen bei Weitem übertroffen. „Der Nachfolger KGAL ESPF 5 knüpft mit seinen Projekten nahtlos an die Erfolgsbilanz an. Als Artikel-9-Fonds legt er dabei ein besonderes Augenmerk auf Impact“, erklärt Florian Martin, Geschäftsführer der KGAL Investment Management. „Da das Interesse am KGAL ESPF 5 nach wie vor hoch ist, planen wir mindestens ein weiteres Closing in diesem Jahr.“

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