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Investorenstatus

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Are you a Qualified Purchaser under the Investment Company Act of 1940?

You are a Qualified Purchaser if you qualify as one of the following:

You are a partnership, a corporation, a limited liability company or another entity (other than trusts) and

  1. this partnership, corporation, limited liability company or other entity owns at least $5 million in Investments and is owned directly or indirectly by two or more natural persons who are related as siblings or spouses (including former spouses), or direct descendants by birth or adoption, spouses of such persons, the estates of such persons, or foundations, charitable organizations, or trusts established by or for the benefit of such persons; or
  2. you acting for your own account or the accounts of other “qualified purchasers” and own and invest in the aggregate at least $25 million in Investments; or
  3. your beneficial owners are “Qualified Purchasers”; or
  4. you are a qualified institutional buyer, meeting the requirements of Rule 2a51-1(g) promulgated under the Investment Company Act of 1940, who has at least $25 million in discretionary Investments

You are a trust and

  1. the trust owns at least $5 million in Investments and the trust is owned directly or indirectly by two or more natural persons who are related as siblings or spouses (including former spouses), or direct descendants by birth or adoption, spouses of such persons, the estates of such persons, or foundations, charitable organizations, or trusts established by or for the benefit of such persons; or
  2. trust was not formed for the purpose of acquiring the limited partnership interests of any fund mentioned on this website and the trustee or other person authorized to make decisions with respect to the trust, and each settlor or other person who has contributed assets to the trust, is a person described in a. or b. (i) above or in b. (iii) or c. below; or
  3. you are acting for your own account or the accounts of other “Qualified Purchasers” and own and invest in the aggregate at least $25 million in Investments.

You are a natural person and

  1. you act for your own account and own at least $5 million in Investments (including joint Investments with your spouse) or
  2. you act for your own account or for the accounts of other “Qualified Purchasers” and own and invest in the aggregate at least $25 million in Investments.

KGAL feiert mit Zukunftskonferenz den 50ten

Zukunft aus der Perspektive eines Führungsexperten und eines Journalisten. Der Investment- und Assetmanager KGAL hatte zu seiner Zukunftskonferenz anlässlich des 50jährigen Jubiläums unter anderem Kai Diekmann und Reinhard Sprenger eingeladen. Sie zeigten Entwicklungen in der Gesellschaft auf und zogen Rückschlüsse für Unternehmen.

Führungsexperte Sprenger: „Spielerischer, frivoler und experimenteller“

„Ich habe keine Ahnung, auf welche Zukunft wir unsere Kinder vorbereiten sollen“, gibt der Führungsexperte Reinhard K. Sprenger unumwunden zu. Die Zukunft sei eine „VUKA-Zukunft“, volatil, unsicher, komplex und ambig. Entscheider seien nicht mehr mit Unsicherheit, sondern Unplanbarkeit konfrontiert. Man müsse sich von einem kausalen „Wenn-dann-Denken“ verabschieden und die Kontingenz einer „Es-ist-möglich-aber-nicht-sicher-Realität“ akzeptieren. Die Ambiguität der Zukunft überfordere die Menschen allerdings emotional. Deshalb hielten sie an ihrer Gegenwart fest, beobachtet Sprenger: „Sie wählen lieber das bekannte Unglück als das unbekannte Glück.“

„Erfolg macht lernbehindert. Werdet nicht selbstzufrieden!“

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens habe auch negative Konsequenzen, so Sprenger. Die Führungskräfte handelten in einem „Ich-habe-Recht-Umfeld“ und würden von Innen nach Außen denken. Notwendig sei es jedoch, vom Kunden her zu denken. Reinhard Sprenger weist dem Management einen Störungsauftrag zu: „Die Aufgabe ist es, permanent in optimistischer Absicht in homöopathischen Dosen zu stören.“ Sprenger appelliert: „Lasst uns nervös bleiben und nicht selbstzufrieden werden.“ Change Management-Projekte würden den Fehler machen, das Individuum verändern zu wollen, aber nicht die Organisation. Notwendig sei es jedoch, Institutionen nicht zu reparieren, sondern auszumisten.

Journalist Diekmann: „Einfach mal etwas ausprobieren“

Der Journalist Kai Diekmann spricht über Zukunftsfähigkeit anhand seiner Erfahrungen im Silicon Valley und den Umbrüchen in der Medienlandschaft. Diekmann war im Jahr 2012 für den Axel Springer Verlag zehn Monate dort. Auffallend sei eine andere unternehmerische Haltung gewesen. Vieles sei einfach ausprobiert worden. Dies war, so Diekmann, mit einer hohen Fehlerakzeptanz verbunden und damit, erstmal zu beginnen, um dann zu sehen, wie sich ein Produkt entwickeln kann. „Der Messengerdienst WhatsApp hat nur mit kostenlosen SMS-Nachrichten angefangen. Inzwischen ist WhatsApp ein umfassendes Kommunikationsangebot, das von Videochat bis Dokumentenaustausch alles ermöglicht.“ Im Springer Verlag habe man hingegen den Anspruch gehabt, neue Magazine oder Zeitungen nur zu launchen, wenn klar gewesen sei, dass sie eine Marktführerschaft erreichen könnten. Dies habe sich nach seiner Rückkehr verändert.

„Facebook live hat das Fernsehen abgelöst“

Die Umbrüche in der Medienlandschaft zeigen zum Beispiel die Art der Kommunikation von Donald Trump sowie eine deutlich andere Informationslandschaft. Dem Twitter Account des amerikanischen Präsidenten folgen rund 53 Millionen Leser. Das sind rund ein Viertel mehr als der New York Times bei Twitter folgen. Damit steuert und kontrolliert Trump seine Informationen selbst. Dies war über Jahrzehnte den klassischen Medien vorbehalten. Journalisten wählten Nachrichten aus und gewichteten sie anhand der Platzierung oder Textlänge. Soziale Netzwerke wie Facebook zeigen dem Nutzer hingegen die Informationen, die seinen Vorlieben und Interessen entsprechen. Entwicklungen wie diese sollten auch Unternehmen in ihrer Kommunikation berücksichtigen und die neuen Kanäle adäquat bespielen. Diekmann erklärt: „Gefragt ist echtes Storytelling.“


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